Bricht der Winter ein, werden Straßen und Parkplätze schnell zur Gefahrenzone. Bedenken Sie, dass Sie als Unternehmen in der Regel für alle Unfälle, die auf Ihrem Außengelände bei nicht geräumten Gehwegen und Co. passieren, in der Haftung stehen. Mit unseren flächendeckenden Winterdiensten wie Räumen und Streuen sorgen wir für Sicherheit und schützen Gäste, Kunden und Mitarbeiter vor Unfallrisiken.
Nach dem unverbindlichen Erstkontakt analysieren wir auch gerne bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand der Außenbereiche und erfassen objektspezifische Besonderheiten, um für Sie den optimalen Maschinen- & Personaleinsatz planen zu können
Auf Grundlage der Ergebnisse setzen wir mit Ihnen gemeinsam Ziele zum Soll-Zustand, beraten Sie ausführlich in Hinblick auf die Reinigungstechnik und priorisieren Reinigungsziele. Zudem verschaffen wir Ihnen einen ersten Kostenüberblick.
Sind alle wichtigen Anforderungen erfasst, kalkulieren wir auf Basis eines Raumbuches sowie ihrem gewünschten Leistungsverzeichnis ein unverbindliches Erstangebot, in dem wir auch mögliche Sonderleistungen und Servicedienstleistungen erfassen. Bei uns können Sie alle Leistungen stets flexibel anpassen.
Ein zentraler Punkt ist, dass Sie mit unseren Winterdiensten Ihrer Streu- und Räumpflicht nachkommen, die sich aus verschiedenen Gesetzen wie dem Arbeitsschutz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch ableiten. Sie stehen in der Pflicht, innerhalb des festgelegten Zeitrahmens, meist von 7 Uhr bis 20 Uhr, alle Gefahrenstellen in Form von Eis oder Schnee zu beseitigen, damit Beschäftigte, Kunden oder Passanten keinen Schaden erleiden. Dank unserer umfassenden Verfügbarkeit rund um die Uhr, einer professionellen Ausrüstung und langjähriger Erfahrung sind wir in den Wintermonaten mit unseren Winterdiensten an Ihrer Seite.
Um ein Gelände zuverlässig von Schnee und Eis zu befreien, setzen wir bei den Winterdiensten auf den Einsatz hochmoderner Kehrmaschinen und greifen für die Feinarbeit auf Schneeschieber und Kehrer zurück. Darüber hinaus achten wir auf die naturverträgliche Verwendung von Streugut und richten unsere Arbeit an den Anforderungen der örtlichen Satzung aus. So bleiben Sie stets auf der rechtssicheren Seite.